AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Allgemeines

1.1 Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von INT-Udo zur Megede übernommenen Aufträge sind die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

1.2 Ein Vertrag zwischen INT-Udo zur Megede und dem Auftraggeber kommt grundsätzlich zustande, sobald nach einem schriftlichen Angebot von INT-Udo zur Megede, ein schriftlicher Auftrag erfolgt.

1.3 Mit Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftraggeber werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber akzeptiert und anerkannt und werden somit Vertragsbestandteil.

1.4 Weitere Vertragserweiterungen bedürfen stets der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich durch den Auftraggeber bestätigt werden.

1.5 Angebote von INT-Udo zur Megede sind für 30 Tage verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist muss aus Gründen der Planung sowie angepasster Kosten/Lieferantenleistungen ein neues Angebot durch INT zur Megede erstellt werden.

II Urheberrecht & Nutzungsrechte

2.1 Die Gesamtleistung von INT-Udo zur Megede (Planung, Entwurf und die Erstellung von nutzbaren Daten wie Bild, Foto und Textdateien) besteht nach § 631 BGB in der Schaffung eines Werkes. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht zur Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht nach § 31 UrhG räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§ 32 UrhG) eingeräumt, sofern schriftlich keine weitere Nutzung vereinbart ist.

2.2 Sämtliche Entwürfe, Bilderstellungen und Reinzeichnungen von INT-Udo zur Megede dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von INT-Udo zur Megede weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Sowohl die vollständige, als auch teilweise Nachahmung von Werken von INT-Udo zur Megede und dessen Vertragspartner/Lieferanten bleibt ohne weitere eindeutige Einwilligung untersagt.

2.3 Bei Verstößen gegen die Punkte 2.1 und 2.2 hat der Auftraggeber INT-Udo zur Megede wegen einer nicht vereinbarten höheren Nutzung des Werkes, nach Nutzungsstaffel der AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) der vereinbarten ursprünglichen Vergütung zu zahlen.

2.4 INT-Udo zur Megede überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an dem Werk. Soweit nichts anderes in schriftlicher Form vereinbart ist, wird lediglich das einfache Nutzungsrecht übertragen. INT-Udo zur Megede bleibt in jedem Fall, auch wenn er ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt hat, berechtigt seine Entwürfe und Werke im Rahmen seiner Eigenwerbung zu nutzen.

2.5 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte von Werken an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen INT-Udo zur Megede und Auftraggeber. Erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.

2.6 Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, hat INT-Udo zur Megede das Recht, als Urheber auf den erstellten Vervielfältigungsstücken genannt zu werden.

III Eigentum & Rückgabepflicht

3.1 An Fotos, Entwürfen und Gestaltungsarbeiten werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

3.2 Bei Beschädigung oder Verlust von Werken, Entwürfen oder Reinzeichnungen und Muster hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.

3.3 Die Versendung von erstellten Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Risiko und Rechnung des Auftraggebers.

IV Korrektur & Produktionsüberwachung, Belegexemplar

4.1 Autorenkorrekturen müssen zeitnah in schriftlicher Form bei INT-Udo zur Megede eingehen und werden gesondert nach Stundenaufwand berechnet.
Der geplante Abgabetermin muss dann entsprechend dem Aufwand neu bemessen werden.

4.2 Im Falle dass INT-Udo zur Megede die Produktionsüberwachung durchführen soll, schließen er und der Auftraggeber darüber einen schriftlichen Werkvertrag ab. Führt INT-Udo zur Megede die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er im Rahmen des Kostenplans nach eigenem Ermessen oder nach Vereinbarung und gibt entsprechende Anweisungen.

4.3 Der Auftraggeber übermittelt INT-Udo zur Megede nach der Einsicht des entstanden Werkes als Datei (PDF) oder kostenpflichtigen Vorabdruck (farbverbindliches Proof), vor Ausführung der Vervielfältigung eine schriftliche Druckfreigabe.

4.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber INT-Udo zur Megede drei unentgeltliche Belegexemplare. Wenn nicht anders vereinbart, ist INT-Udo zur Megede berechtigt, diese Belegexemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

V Die Herausgabe von Daten

5.1 Für die vom Auftraggeber bestellte Dienstleistung nämlich das erstellen von Scandaten, Nachkorrekturen an gestellten Bild, Fotos oder Textdateien bestehen keine Urheber & Gestaltungsrechte, die Daten werden auf CD oder sonstigen Datenträger, oder online an den Auftragsgeber übermittelt. Die Preise hierzu sind aus der Preisliste zu entnehmen.

5.2 INT-Udo zur Megede ist nicht verpflichtet, Datenträger, Arbeitsdateien und Daten für vereinbarte Entwurf & Gestaltungsarbeiten an den Auftragsgeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass INT-Udo zur Megede ihm Datenträger, Arbeitsdateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies vor Auftragsübergabe schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.3 Hat INT-Udo zur Megede dem Auftraggeber bei Vereinbarung Datenträger, Arbeitsdateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von INT-Udo zur Megede verändert werden.

5.4 Risiko und Kosten der Übergabe und des Transports von Datenträgern, Dateien oder Daten online wie über eine postalische Versendung trägt der Auftraggeber.

5.5 INT-Udo zur Megede übernimmt keinerlei Haftung außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für auftredende Mängel an Datenträgern und Daten, die beim Datenimport auf das System eines fremden Rechners entstehen.

VI Gestaltungsfreiheit & Vorlagen

6.1 Im Rahmen des beschriebenen Auftrags besteht für INT-Udo zur Megede Gestaltungsfreiheit. Bei Änderungswünschen während oder nach der Produktion hat der Auftraggeber hierfür die anfallenden Mehrkosten zu tragen.

7.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann INT-Udo zur Megede einen angemessenen Abschlag der Vergütung verlangen. Bei vorsätzlicher Verzögerung, grober Fahrlässigkeit oder Auflösung des Vertrages kann INT-Udo zur Megede auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

6.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller zu INT-Udo zur Megede übergebenen Dateien/Vorlagen/Informationen/Inhalte berechtigt ist und dass diese von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Dateien/Vorlagen/Informationen/Inhalte nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber INT-Udo zur Megede von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

VII Vergütung

7.1 Sofern im schriftlichen Angebot von INT-Udo zur Megede die Leistung nicht pauschal beschrieben steht, wird die Vergütung nach Zeitaufwand berechnet.

7.2 Die Vergütung wird aus Multiplikation der jeweiligen Stundensätze entsprechend der durchgeführten Leistungen mal Zeitaufwand (in Stunden) errechnet.

7.3 Der Stundensatz und sonstige Kosten von INT-Udo zur Megede ist aus der Preisliste zu entnehmen.

7.4 Die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte wird sofern nicht anders schriftlich vereinbart gesondert berechnet. Sie wird bestimmt durch Vereinbarung folgender Faktoren: nach Nutzungsart (einfach, mehrfach oder ausschließlich), nach Nutzungsgebiet (räumlich). Der so entstehende Gesamtfaktor wird mit dem Faktor Zeitaufwand aus den Entwurfs- und Gestaltungsarbeiten nach AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt)multipliziert.

7.5 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine entsprechende Vergütung für die zusätzliche Nutzung nach AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) zu leisten.

7.6 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die der Künstler/Designer für den Auftraggeber leistet, sind kostenpflichtig, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

7.7 Werden Dienstleistungen aus dem Bereich der visuellen Kommunikation/Prepress ohne Einräumung von Nutzungsrechten bestellt wie z.B. Reinzeichnungen, Scans, Drucke, Fineartprints, Proofs, so entfällt das Entgelt für die Einräumung von Nutzungsrechten, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Entwurfsarbeiten oder deren weiteren Nutzung.

VIII Zahlung

8.1 Sämtliche Vergütungen sind Nettobeträge, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vom Auftraggeber an INT-Udo zur Megede zu zahlende Gesamtvergütung inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer wird als "Rechnungsbetrag" auf der Rechnung benannt.

8.2 Rechnungsbeträge sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungnummer auf die auf der Rechnung angegebenen Kontodaten.

IX Fremdleistungen

9.1 INT-Udo zur Megede ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen und die im Auftrag beschriebenen Fremdleistungen im Namen und in Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, INT-Udo zur Megede hierzu eine schriftliche Auftragserweiterun zu erteilen.

9.2 Sofern im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und in Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, INT-Udo zur Megede von sämtlichen Verbindlichkeiten Dritter freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung de Preises für die Fremdleistung.

X Haftung, Transportschäden

10.1 INT-Udo zur Megede haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.

10.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und in Rechnung des Auftraggebers.

10.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

10.4 INT-Udo zur Megede haftet nicht für die Eintragungsfähigkeit wie auch die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe oder sonstigen Leistungen.

10.5 Sachmängel und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei INT-Udo zur Megede geltend zu machen. Innerhalb dieser Zeit besteht das Recht auf Nachbesserung. Danach gilt das Werk/Lieferung als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

10.6 Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller, und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf unter +49 (0) 6162 91 2176.

XI Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort für alle Leistungen von INT-Udo zur Megede, sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Darmstadt, Deutschland.

11.2 Nach § 306 BGB berührt die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Stand: 21.02.2017

 

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